ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN sowie DATENSCHUTZ
der Franz Markowitsch GmbH (Stand März 2022)

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle, auch zukünftigen Vereinbarungen. Ihre Geltung ist ausdrücklich Bedingung für das Zustandekommen jeder Vereinbarung.
1.2. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine von diesen AGB etwa abweichenden eigenen Geschäftsbedingungen die ausschließliche Anwendung dieser AGB nicht berühren, auch wenn wir ihnen nicht gesondert wiedersprechen.
1.3. Die Allgemeinen österreichischen Spediteursbedingungen (AÖSp, bekanntgemacht am 29. März 1965 in der „Wiener Zeitung“ Nr. 75/1965) und die „Allgemeinen Transportbedingungen für das Lastfuhrwerksgewerbe (ATL, veröffentlicht am 25. Juli 1954 in der „Österreichischen Fuhrwerkerzeitung“ Nr. 14/1954) in der jeweils geltenden Fassung sind ausdrückliche Bestandteile dieser AGB und gelten, soweit mit diesen AGB nicht anderes vereinbart ist
1.4. Die jeweils aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FRANZ MARKOWITSCH ist im Internet unter www.markowitsch-kranverleih.at abrufbar.

 

2. Entgelt
2.1. Abrechnungsgrundlage ist der jeweils für das Gerät angebotene bzw. vereinbarte Nettopreis. Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.2. Die Kosten für die Erfüllung behördlicher Auflagen sind im Preis nicht enthalten und werden gesondert verrechnet. Kann die vorgesehene Route nicht gefahren werden, wird das Entgelt angemessen erhöht.
2.3. Die Arbeitszeit ist als folgender Zeitraum zu erachten:
Montag bis Donnerstag von 07:00-17:00
Freitag von 07:00-13:00
Für Leistungen, die nicht innerhalb der Arbeitszeit erbracht werden, werden folgende Zuschläge berechnet:
- Mo-Fr für Leistungen zwischen 05:00 und 07:00 Zuschlag 50%
- Mo-Do für Leistungen zwischen 17:00 und 20:00 Zuschlag 50%
- Freitag für Leistungen zwischen 13:00 und 20:00 Zuschlag 50%
-Samstag für Leistungen zwischen 05:00 und 20.00 Zuschlag 50%
-Mo-Sa für Leistungen zwischen 20:00 und 05:00 Zuschlag 100%
-Sonntag bzw. Feiertage Zuschlag 150%
2.4. Bei auswärtigen Arbeiten werden dem Auftraggeber Diäten berechnet. Sollte eine Nächtigung von Nöten sein, werden die Kosten hierfür dem Auftraggeber verrechnet.
2.5. Das Entgelt ist bei Vertragsabschluß fällig. Rechnungen des Auftragnehmers sind sofort zu zahlen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 1,5% per Monat zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer berechnet. Der Auftraggeber darf keinesfalls - aus welchen Gründen auch immer – Zahlungen zurückhalten oder mit Gegenansprüchen aufrechnen.
2.6. Der Entgeldanspruch besteht auch dann, wenn die Ausführung des Auftrages ohne unser Verschulden, insbesondere auch bei Stornierung, unterbleibt.
Tritt der Auftraggeber jedoch
- bei Spezialtransporten und bei mit Transporten verbundenen (insbesondere Kran-) Arbeiten nicht spätestens 24 Stunden,
-bei Kraneinsätzen nicht spätestens 24 Stunden,
- bei Normaltransporten nicht spätestens 24 Stunden vor dem fest- gesetzten Beginn der Auftragsausführung vom Vertrag zurück,
werden 60% des zu erwartenden Entgelts, mindestens jedoch die bis zur Stornierung nachweislich auf den stornierten Auftrag aufgelaufenen Spesen berechnet.
2.7. Stillstandtage bzw. Einsatzunterbrechungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
2.8. Bei Änderung der Einsatzdauer liegt es im Bereich des Auftragsgebers unser Büro möglichst zeitgerecht zu benachrichtige. Einer Verlängerung der Einsatzdauer erfordert unsere Zustimmung. Bei einer Verkürzung der Einsatzdauer behalten wir uns das Recht vor, die ursprünglich bestellte Einsatzdauer zu verrechnen, sofern kein Ersatzauftrag beschaffen werden kann.

2.9. Einsatzminimalen können, wenn nicht anders schriftlich ausgemacht, verrechnet werden.
2.10. Falls zwischen Angebotsdarlegung und Ausführung Änderungen der Zahlungsfähigkeit des Auftragsgebers eintreten oder Umstände bekannt werden, welche die Zahlungsfähigkeit des Auftragsgebers in Frage stellen, sind wir berechtigt, entweder Vorauszahlung zu verlangen oder uns vom Auftrag zurückzutreten.
2.11. Die Abrechnung erfolgt auf Basis vom Kranfahrer ausgefüllten Lieferschein, welcher vor Ort vom Auftraggeber oder dessen Vertreter vor Ort bestätigt und unterschrieben wird. Es wird jede angefangene halbe Stunde verrechnet. An- und Abfahrt wird gesondert verrechnet. An- und Abfahrt werden nicht in die Einsatzminimale eingerechnet.
2.12 Im Falle der Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Auftraggebers gilt das vor dem Insolvenzverfahren ausgemachte Zahlungsziel nicht mehr. Nach Insolvenzeröffnung wird nur noch mit Vorauskassa verrechnet.

 

3. Pflichten und Haftungen des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat
3.1. das zu befördernde Gut zu verpacken und in transportfähigem Zustand bereitzustellen.
3.2. Maße, Gewichte und die erforderliche Hakenhöhe des zu bewegenden oder befördernden Gutes sowie alle sonstigen, zur Ausführung des Auftrags wesentlichen Umstände genau bekanntzugeben und darüber eine schriftliche Bestätigung zu unterfertigen.
3.3. für eine gut befahrbare Zufahrt und Einsatzstelle zu sorgen, deren Tragfähigkeit und Beschaffenheit den Erfordernissen unserer Geräte und Fahrzeuge entsprechen.
3.4. alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen und die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen, wie z.B. Absperrungen und Beleuchtungen, zu treffen, sofern im Angebot schriftlich nicht anders vereinbart.
3.5. im Falle eines Schadens, diesen unverzüglich zu melden und am Lieferschein festzuhalten.
3.6. Allfällige Gefahrenbereiche am Einsatzort (wie z.B. Stromleitungen, möglicher Steinschlagt, Einflugschneisen u.ä.) sind uns sowie unserem Kranfahrer vor Einsatzbeginn mitzuteilen.
3.7. Das An- und Abschlagen des Anschlagmittel an das zu bewegende Gut erfolgt durch den Auftraggeber und auf dessen Gefahr.
3.8. Wenn aus Verschulden des Auftraggebers (z.B. wegen fehlerhaften Angaben über Gewicht und Maße) ein Schaden an Geräten von uns entsteht oder zusätzliche Aufwendung unserseits anfallen, hat der Auftraggeber die daraus resultierenden Kosten (inkl. anfälliger Folgekosten) zu tragen. Für die Dauer der Ausfallzeit des Geräts hat der Auftraggeber uns 60% des vereinbarten Entgelt als pauschalierten Schadenersatz zu ersetzen
3.9. Bei verspätetem Einsatz, der nicht durch uns verschuldet ist, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, den Preis zu mindern oder Schadenersatz zu fordern. Dasselbe gilt, wenn das Gerät trotz vorheriger Überprüfung seiner Funktionsfähigkeit während der Einsatzzeit ausfällt.
3.10. bei einem – wenn auch unverschuldeten - Verstoß gegen die in 3.1. bis 3.7. genannten Pflichten neben der Bezahlung des Entgeltes jeden daraus entstandenen Schaden einschließlich des entgangenen Gewinns zu ersetzen und den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten. Der Einwand, es liege Mitverschulden des Auftragnehmers oder seiner Angestellten vor, ist unzulässig. Andere gesetzliche Schadenersatzansprüche bleiben aufrecht. Der Auftraggeber hat die Reparaturkosten auch dann zu bezahlen, wenn sie den Zeitwert des zu reparierenden Gegenstandes übersteigen.
3.11. Sollte der Kran nicht rechtzeitig vom Auftraggeber abbestellt werden und schon am Weg zum Einsatzort sein, werden die Einsatzminimale, An- und Abfahrt sowie Road Pricing und allenfalls weitere Kosten, welche zu der Durchführung des Auftrages anfielen, den Auftraggeber verrechnet.

3.12. Für Einsätze im Bereich von Einflugschneisen von Flughäfen sind die notwendigen Bewilligungen für die Flugsicherung vom Auftraggeber einzuholen und dem Auftragnehmer beizustellen.

 

4. Einsatzbedingungen für Kranarbeiten
4.1. Unser Kranfahrer ist berechtigt, die Durchführung oder Fortsetzung des vom Auftraggeber geplanten Hebevorganges abzubrechen, wenn sich aufgrund seiner Erfahrung und nach seinem Ermessen während des Einsatzes ergibt, dass dieser eine unverhältnismäßige Gefahr für sich oder andere Personen oder Güter nach sich zieht.
4.2. Bei Einsätzen im Freien ist auf die maximal zulässige Windgeschwindigkeit zu achten. Bei Überschreitung der maximal zulässigen Windgeschwindigkeit ist er Einsatz unverzüglich abzubrechen.
4.3. Für Kraneinsätze erforderliche Gegengewichte werden von uns mit gesonderten Transportfahrzeugen zum Einsatzort gebracht und wieder abgeholt. Die dadurch anfallenden Zusatzkosten werden dem Auftraggeber nach Aufwand verrechnet. Gleiches gilt für Unterlegsplatten, Arbeitskörbe, Palettengabel, und ähnliches.
4.4. Sollte der Einsatz wegen sonstiger nicht von uns zu vertretender Gründe nicht oder erst verspätet durchgeführt werden, gehen Steh- und/oder Ausfallzeiten zu Lasten des Auftraggebers.
4.5. Wir sind berechtigt, für die Durchführung des Auftrags Subunternehmer einzusetzen.
4.6. Sofern die Termine nicht als Fixtermine schriftlich festgelegt sind, werden die Termine als freibleibend angesehen. Ersatzansprüche wegen späterer Leistungsansprüche sind somit ausgeschlossen.
4.7. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass am Einsatzort genügend Hilfskräfte für den Kranfahrer vorhanden sind, welche mit den durchzuführenden Arbeiten vertraut sind und über Unfallverhütungsvorschriften aufgeklärt sind. Der Auftraggeber hat am Einsatzort für einen Ersthelfer zu sorgen.

 

5. Haftung des Auftragnehmers
5.1. Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unsere Haftung ist jedoch – ausgenommen bei vorsätzlicher Schädigung – zur Gänze ausgeschlossen, wenn wir eine Speditions- oder Transportversicherung gedeckt haben. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn infolge fehlender oder ungenügender Wertangaben des Auftraggebers die Versicherungssumme hinter dem wirklichen Wert oder Schadenbetrag zurückbleibt. Der Einwand wir hätten eine höhere Versicherungssumme decken müssen, ist unzulässig.
5.2. Unsere Haftung ist jedenfalls der Höhe nach mit dem Betrag beschränkt, den die Spedition-, Transport-, Betriebshaftpflicht- oder sonstigen Versicherer bezahlen.
5.3. Unsere Angebote gelten stets vorbehaltlich etwa erforderlicher behördlichen Genehmigungen.
5.4. Eine Haftung von uns ist für Schäden aller Art ausgeschlossen, die durch Nichteinhaltung von Terminen, durch Nichterteilung von Routengenehmigungen sowie dem Ausfall von Fahrzeugen und Geräten der Arbeitsvorrichtung aller Art entstehen.
5.5. Wird zur Leistungserbringung eine Frist bestimmt, so gilt dies nicht als Fixgeschäft im Sinne der § 919 ABGB und § 376 HGB. Schadenersatz wegen Verspätung ist ausgeschlossen. Unser Entgeltanspruch besteht auch dann, wenn die vorgesehenen Fristen nicht eingehalten werden können.
5.6. Schließt der Auftraggeber selbst eine Versicherung ab, hat er mit dem Versicherer den Ausschluss seines Regresses gegen die Auftragnehmer zu vereinbaren.
5.7. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer aus einer allfälligen Inanspruchnahme eines Versicherers schad- und klaglos zu halten.
5.8. Der Auftragnehmer kann mangels ausdrücklicher entgegenstehender Weisung zur Vertragserfüllung auch andere Unternehmen beauftragen. In diesem Fall haftet er nur für deren sorgfältige Auswahl.
5.9. Soweit für einen Schadensfall Versicherungsdeckung besteht, ist jede persönliche Haftung von unseren Mitarbeitern ausgeschlossen.

 

6. Vertragsauflösung
6.1. Für den Fall, dass zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderliche behördliche Genehmigung nicht erteilt werden, steht beiden Vertragsteilen ein Rücktrittsrecht zu, wobei der Auftraggeber die bis dahin von uns erbrachten Leistungen zu vergüten hat.

 

7. Höhere Gewalt
7.1. Führt der Eintritt höherer Gewalt zu einer Unterbrechung der Arbeiten, werden die Parteien von ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag für die Zeit der Unterbrechung der Arbeiten frei. Wird im Falle des Eintritts höherer Gewalt die Erfüllung der Leistung zur Gänze verhindert, sind die Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere folgende Ereignisse: Krieg, Verfügungen von höherer Hand, Sabotage, Streiks und Aussperrungen, Naturkatastrophen. Geologische Veränderungen und Einwirkungen, Seuchen und Pandemien sowie Einschränkungen der Behörden zwecks Eindämmung der Seuche bzw Pandemie.
7.2. Jede Vertragspartei ist verpflichtet, unverzüglich bei Eintreten eines Falles höherer Gewalt der anderen Partei Nachricht zugeben.

 

8. Erfüllungsort, Gerichtsstandvereinbarung
8.1. Erfüllungsort ist Wiener Neustadt.
8.2. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis gilt je nach Streitwert die ausschließliche Zuständigkeit des Handelsgerichtes Wiener Neustadt als vereinbart.

 

9. Allgemeines
9.1. Nebenabreden zu diesen AGB sowie Änderungen und Ergänzungen, insbesondere auch Abgehen von diesem Vertragspunkt sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Mündliche Zusagen unserer Vertreter und Angestellten sind daher für uns nicht bindend.
9.2. Diese AGB werden auf Geschäfte mit Käufern, die ein solches Geschäft nicht im Betrieb ihres Unternehmens abschließen, nur insofern angewendet, als sie nicht gegen die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes verstoßen.
9.3. Gemäß § 22 Datenschutzgesetz geben wir Nachricht, daß die persönlichen Daten des Auftraggebers (wie z.B. der Name, die Firma, die Adresse, die Telefonnummern, Bankkonten, und ähnliches) und die Einzelheiten des Geschäftes mit dem Auftraggeber automationsunterstützt verarbeitet werden, sofern diese Verarbeitung für die Erfüllung der Verträge mit dem Auftraggeber oder für unseren Geschäftsbetrieb nützlich ist. Übermittlungen aus solchen Verarbeitungen sind nur zulässig bei gesetzlichen Verpflichtungen, zur Abwicklung des Geld- und Zahlungsverkehrs und – mit besonderer Zustimmung des Auftraggebers – im Einzelfall an dem Auftraggeber genau bezeichnete Empfänger
9.4. Sollten einzelne Klauseln der AGB aus welchen Grund auch immer unwirksam oder nichtig sein, so werden davon die übrigen Bedingungen nicht berührt. An der Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt wurde. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die AGB als lückenhaft erweisen.
9.5. Angebote haben eine Gültigkeit von 30 Tagen ab Angebotsdatum und sind freibleibend, sofern im Angebot selbst nichts anderes festgehalten ist.

Datenschutz

Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir Ihre Daten basierend auf Ihrer ausdrücklichen Einwilligung zur Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeiten werden (Art 6 Abs 1 lit a DSGVO). Sie haben das Recht diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Wir möchten Sie zunächst darüber informieren, dass wir Ihre Daten
• zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO)
• zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO)
• zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen (Art 6 Abs 1 lit c DSGVO)
• sowie zum Zwecke interner Verwaltung
rechtmäßig verarbeiten werden.

 

Konkret verarbeiten wir folgende Daten von Ihnen:
• Kontaktdaten (Name, Adresse, Fax-/Telefonnummer, E-mail Adresse)
• Bonitätsdaten von juristischen Personen und Einzelunternehmen
• Bankdaten

 

Ihre Daten haben wir aus nachstehenden Quellen erhalten:
• Ihren eigenen Angaben
• Firmenbuch
• Telefonbuch
• Ihrer Homepage
• Kreditschutzverbänden

 

In Ihrem konkreten Fall werden die Daten für nachstehendem Zweck verarbeitet werden:

• Wir werden Ihre Daten deshalb verarbeiten, damit wir eine reibungslose Abwicklung unseres Vertragsverhältnisses umsetzen können und Ihnen jene Produkte und Dienstleistungen anbieten können, die Ihre Bedürfnisse optimal befriedigen.

 

Falls wir eine Besichtigung von einer Baustelle vornehmen, kann es sein, dass wir Fotos von der Baustelle machen, um uns ein besseres Bild von den Umständen vor Ort machen zu können. Diese Fotos werden ohne schriftliche Zustimmung Ihrerseits nicht veröffentlicht oder sonst wie an Dritte verkauft oder weitergegeben. Die Fotos dienen nur firmenintern als Hilfe, damit wir unseren Mitarbeitern die Baustelle besser erklären können oder um Ihnen anhand der Fotos wichtige behördliche Maßnahmen oder Vorarbeiten, welche das Aufstellen des Fahrzeuges erleichtern, erklären zu können. Falls Sie dies nicht wünschen bitten wir Sie, dies bei uns zu melden.

 

Falls es zu einem Schaden kommen sollte, müssen wir zwecks Beweissicherung Fotos von der Unfallstelle und den beschädigten Gegenständen machen. Diese Fotos werden an unseren Versicherungsmakler weitergereicht.

 

Die Löschung dieser Daten erfolgt gemäß der rechtlichen Fristen.

 

Um die angestrebten Zwecke zu erreichen, kann es fallweise notwendig sein, dass wir Ihre Daten den folgenden Empfängern offenlegen. Diese Offenlegung kann durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung erfolgen. Wir verkaufen Ihre Daten nicht an Dritte, noch
vermarkten wir sie anderweitig.
• Buchhaltung – Österreich/EU
• Subunternehmen zur Vertragserfüllung – Österreich/ERW Raum
• Behörden und Ämter - Österreich/EU
• Steuerberater - Österreich/EU
• Wirtschaftsprüfer - Österreich/EU
• Rechtsanwalt- Österreich/EU
• Inkassounternehmen – Österreich/EU
• ABS Factoring – Österreich/EU
• Versicherung – Österreich / EU

 

Wir werden Ihre Daten nur solange speichern, wie es für jene Zwecke erforderlich ist, für die wir Ihre Daten erhoben haben. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass aus steuer- und unternehmensrechtlichen Gründen Verträge und sonstige Dokumente aus unserem Vertragsverhältnis grundsätzlich für die Dauer von sieben Jahren aufzubewahren sind (§ 132 BAO). In Einzelfällen, etwa im Fall anhängiger Behördenverfahren, kann diese Speicherdauer auch länger als sieben Jahre betragen. Verjährungsfristen für rechtliche Ansprüche aber auch unternehmensinterne Erforderlichkeiten an der Aufbewahrung der Daten maßgeblich sind Wir möchten Sie weiters darüber informieren, dass Sie jederzeit

• das Recht haben, Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten von Ihnen bei uns verarbeitet werden(siehe im Detail Art 15 DSGVO);
• das Recht haben, Ihre Daten berichtigen oder löschen zu lassen (siehe im Detail Art 16 DSGVO);
• das Recht haben, die Verarbeitung Ihrer Daten einzuschränken (siehe im Detail Art 18 DSGVO);
• das Recht haben, der Datenverarbeitung zu widersprechen (siehe im Detail Art 21 DSGVO);
• das Recht auf Datenübertragbarkeit geltend machen können (siehe im Detail Art 20 DSGVO).

 

Sollte es, trotz unserer Verpflichtung Ihre Daten rechtmäßig zu verarbeiten, wider Erwarten zu einer Verletzung Ihres Rechtes auf rechtmäßige Verarbeitung Ihrer Daten kommen, haben Sie das Recht, eine Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde.

 

Wenn Sie einen Widerruf tätigen wollen, bitten wir Sie dies schriftlich per Email an office@markowitsch-kran.at zu tun.

 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung unter 01 869 76 31 oder per Email unter office@markowitsch-kran.at.

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Nehmen Sie Kontakt mit uns auf - wir beraten Sie gerne!